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gesetzliche Betreuung

 

Gericht fragt ob ein Betreuer bestellt werden soll.

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Horst D. völlig falsch. Er will keine Hilfe. Er geht nicht mehr zu einen Hausarzt seit dem er einmal in ...


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Alt 31.10.2019, 22:48   #21
Einsteiger
 
Registriert seit: 30.04.2014
Beiträge: 19
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Horst D.
völlig falsch.
Er will keine Hilfe. Er geht nicht mehr zu einen Hausarzt seit dem er einmal in einer Psychiatrie war.
Ihn später noch mal zwangsweise und überraschen untersuchen zu lassen lehnte schon mal das Gericht und Behörden ab. In deren Folge er lediglich einen Brief mit einen Termin bei einen Psychiater bekam, worauf er sofort per Billigflug flüchtete. Wohnung weg und nun das gleiche, man hatte ihm erneut verscheucht

Eine ambulante Betreuung läuft in leere, weil er nicht fassbar.
Er müsst überraschend bis 2 Jahre einer Psychiatrie oder Ähnliches mir Einzelzimmer aber hier hat es bekanntlich auch zu wenig Plätze und solange er sich friedlich als Obdachloser versteckt ist ja die Welt für Ok. Und wenn Wohnungslose relativ schnell sterben fast wie um so besser

Mit ihre Beleidigung "klauen" Vorsicht, ganz dünnes Eis.
Z. B. im Ausland ernährt es sich eher aus Müllkübeln als das er klaut oder mann ließ ihm Nachts auf einen Schrottplatz schlafen das er Einbrecher abschreckt.
Schuster ist offline  
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Alt 01.11.2019, 06:37   #22
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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@Schuster, leider hast du nichts von den bisherigen Beiträgen wirklich verstanden. Vielleicht ist das auch ein sprachliches Problem.


Deinem Sohn würde es langfristig besser gehen und vor allem müsste er auch nicht etl. frühzeitig versterben wenn er sich helfen lassen würde statt abzuhauen.


Bedauernswert finden wir hier wohl alle dass du ihn scheinbar ohne Nachzudenken bei seinen Fehlreaktionen unterstützt hast. Als Angehöriger hättest du ihm bei dem Gespräch mit dem Psychiater beistehen können, du hättest unter diesen Umständen sogar dabei sein können um ihm zu helfen.


Du selbst machst aktiv gar nichts dafür dass es deinem Sohn besser gehen könnte, dass es nicht zu solchen Kurzschlussreaktionen wie ausgerechnet eine Flucht ins Ausland vor dem kommenden Winter kommt ausser zu vermuten und anderen die Schuld zuzuschieben.


Das ist schade und macht aber auch gleichzeitig ziemlich ärgerlich.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 01.11.2019, 14:58   #23
Einsteiger
 
Registriert seit: 30.04.2014
Beiträge: 19
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Was soll ich denn machen?!
Mein Sohn hört auf mich nicht und eine Zwangseinweisung ihm zumindest ärztlich untersuchen zu lassen lehnt das Gericht ab.
Obwohl ich ich mitteilte, dass sie ihm sicherlich wie 2003 wieder drei Monate in der Psychiatrie behalten würden.
Nur wenn jetzt eine tatsächlich eine Selbst-oder Fremdgefährdung vorlege könnte er heute unfreiwillig eingeliefert werden.

Trotz als ihm die Botschaft half, ihn einen Rückflug buchte lehnte man dann bein wiederholten mal ab man ihm an Ankunft-Terminal gleich einer Untersuchung zuzuführen. Er war den irgendwo in Berlin als Obdachloser verschwunden und mir wurde auf mein damaliges Anregen einer Betreuung per schriftlich mitgeteilt sie ein Leere laufen würde, daher nicht weiter bearbeitet würde.

2 Rückflüge des im Ausland in Not befindlichen, wo ich als Elternteil nach dem Konsular- Hilfe-Gesetz verpflichtet bin zu zahlen, weil er kein Einkommen hat.
Schuster ist offline  
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Alt 01.11.2019, 18:17   #24
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Moin Schuster

Wenn Dein Sohn weder von Dir noch von slnst jemandem Hilfe annehmen kann oder will und in seinem Wahn lieber ins Ausland flieht, dann ist das einzig und allein seine Sache. Da kann ihm niemand helfen und er muss es selber aushalten - oder eben nicht.

Du fragst, was DU für ihn tun kannst.

Nichts!!!

Du kannst etwas für Dich tun, wenn Du nicht selber durchdrehen willst:
Laß Deinen Sohn machen, wie er es selber will und kümmere Dich erst mal um Dich selber. Wenn sich Dein Sohn von Dir helfen lassen will, dann wird er sich schon wieder melden und Dir das auch irgendwie mitteilen. Vorher kannst Du nichts für ihn tun, ohne das Gegenteil zu bewirken.
Deshalb ist es besser, wenn Du Dich erst mal um Dich selber kümmerst und mit dieser Situation klar kommst.
Du bist da aber auch nicht alleine. Es gibt auch andere Menschen in Deiner Nähe, denen es ähnlich geht und die ihren kranken Angehörigen helfen wollen - aber nicht können. Sie lernen nach und nach, mit dieser Situation umzugehen und sind auch des öfteren bereit, andere bei diesem lernprozess zu unterstützen.
Diese Leute findest Du in Selbsthilfe- und Angehörigengruppen, wenn Du sie finden willst.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 01.11.2019, 19:12   #25
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Ich habe den Eindruck, "Schuster" benutzt ein Übersetzungsprogramm, was zu Missverständnissen führt und in der Folge den Austausch hier sinnlos erscheinen lässt.
mimi91 ist offline  
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Alt 01.11.2019, 19:53   #26
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,813
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Hallo Herr Schuster, ich habe nie behauptet, ihr Sohn würde klauen, ich habe nur beschrieben, dass es das (neben Schnorren, als Kleindealer fungieren und sich prostituieren) ist, was man tun muss, wenn man abgetaucht ist, jedes staatliche Hilfsangebot zurückweist und dennoch nicht verhungern will. Da auch kein Krankenversicherungsschutz da ist, damit auch keinerlei Krankenbehandlung gesichert ist, ist es doch nur eine Frage der Zeit, an welcher Infektionskrankheit oder was auch sonst immer (egal ob eigentlich behandelbar) man stirbt, wenn man sich nicht im Wahn selbst umbringt. Genau damit so etwas nicht geschieht, gibts die Betreuung, die Psychisch-Krankengesetze und das ganze Drumherum, vor dem ihr Sohn in seinem schlimmen Wahn flüchtet. In der nachfolgenden Diskussion ist ja deutlicher geworden, dass Sie ihren Sohn im Wahn nicht unterstützen. In der Ursprungsanfrage hatte ich den Eindruck, dass die „Rettungsnaßnahmen“ der restlichen Familie von ihnen torpediert würden. Das scheint ja doch nicht der Fall zu sein, daher möchte ich mich für meine Fehleinschätzung entschuldigen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 10.11.2019, 22:21   #27
Einsteiger
 
Registriert seit: 30.04.2014
Beiträge: 19
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Mein Sohn ist nun wiedermal in Malaga (Spanien) und nun fleht er um Geld. Per Westernunion, was ich schickte.
Auch will er zurück, "wenn er Zeit" und das Betreuungsverfahren aufgehoben, wo der Richter mir sagte weil er weg wäre, würde es ohnehin eingestellt.
Wie kann ich das Einstellen verhindern?

Von Zwang will der Richter ohnehin nicht wissen auch wenn u. a. nun seine Wohnung wegen Mietschulden gekündigt wird.
Anderswo war er als Obdachloser schon zweimal durch meinen Druck Zwangsweise in die Geschlossene (was heute nicht mehr so leicht möglich wäre). Leider war er damals bald wieder weg, auch vielleicht weil er in Obdachlosenheime entlassen wurde.
Die Frage ist, soll ich ihn Spanien lassen?

Er kann die Sprache. In der Jugend hatte er sogar mal einen Sprachlehrgang besucht.
Soll ich warten bis er in Spanien verreckt?
Oder wieder sinnlos Geld ausgeben, wiedermal für Rückkehr usw. wo ich weiß er nimmt keines Neuroleptika, geht zu keinen Arzt und das Spiel geht dadurch von vorn los?
Schuster ist offline  
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Alt 11.11.2019, 07:59   #28
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Ort: Darmstadt
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@Schuster, das ist natürlich alles jetzt sehr traurig und vor allem komplett verfahren- aber war auch vorherzusehen.


"Verfahren" bedeutet, die Situation ist jetzt recht aussichtslos geworden und wird leider mit jeder weiteren Überweisung nach Spanien (für die ich absolut volles Verständnis habe aus der Position von Eltern heraus) immer schwieriger.


Der Sohn wird immer wieder um Geld betteln und wenn er es bekommt natürlich damit sein Leben (wie auch immer das aussieht) in Spanien verlängern, sich "gesund" fühlen und nie ein Gefühl dafür bekommen können sich auf andere Art zu verhalten.
Nämlich sich um seine (geistige) Gesundheit zu kümmern.


Das Schreben hier im Forum wird leider nicht weiterhelfen können da ich, wie @Mimi z.B. auch, den Eindruck habe, es gibt auch sprachliche Probleme.


Ich rate dringend dazu sich beim städtischen Sozialdienst zu melden und sich selbst zu den Fragen beraten zu lassen.Zur Not mit Hifle eines Dolmetschers damit Missverständnisse ausgeschlossen werden können. Den städtischen Sozialdienst kann man auch bitten die Betreuungsstelle/Behörde der Stadt dazu- zuziehen für Unterstützung.
Der Rat von Imre Holocher sollte unbedingt auch berücksichtigt werden.


Für Eltern/einen Vater/ eine Mutter gibt es nichts Schlimmeres wie sein Kind in Not und im Unverstnad zu sehen. Es wird ein langer und harter Weg werden solche Situatioen dauerhaft zu ändern. Nicht nur für den Sohn sondern vor allem auch für die verängstigten Angehörigen. Sowas lässt sich nicht in einem Forum einfach beschreiben oder lösen, geschweige denn in Angriff nehmen.


Alles Gute für die (hoffentlich) persönlichen Beratungsgespräche.
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Alt 11.11.2019, 14:47   #29
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Zum Verfahren: ist ein (deutscher) Betreuungsbedürftiger auf unvorhersehbare Zeit Im Ausland, hat er hier keinen „gewöhnlichen Aufenthalt = Lebensmittelpunkt“, damit wird üblicherweise das Betreuungsverfahren ohne formellen Ablehnungsbeschluss eingestellt, kann aber auch jederzeit wieder aufgenommen werden. Die Idee, die der junge Mann da wohl hat („wenns rechtskräftig abgelehnt wird, danach kann nix mehr passieren“, ist eine Idee aus dem Strafrecht, stimmt da auch nicht so richtig, hier aber gar nicht.) Nach dieser kranken Logik darf er nie mehr nach Deutschland, da das gleiche immer wieder passieren kann. Allerdings gilt das für das Ausland genauso. Auch als deutscher Staatsbürger im Ausland kann er nach dem Betreuungsrecht des anderen Staates genau so betroffen werden, wenn er also im hochpsychotischen Zustand von der spanischen Polizei aufgegriffen und in die dortige Psychiatrie verbracht wird, kann er genauso gut nach spanischem Recht unter Curatele gestellt werden. Da müsste man sich schon in ein Land absetzen, das gar keine funktionierenden staatlichen Strukturen hat (Afghanistan oder so), also wo irgendwelche Mörderbanden marodieren. Ob das so die bessere Alternative ist, lasse ich mal dahinstehen.

Übrigens: hier der spanischsprachige Artikel aus der Wikipedia: https://es.wikipedia.org/wiki/Curatela
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Geändert von HorstD (11.11.2019 um 15:01 Uhr)
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Alt 11.11.2019, 17:24   #30
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Ich mische mich in die sehr gute Antwort von HorstD. mal ein da ich nach wie vor davon ausgehen dass es für @Schuster schwierig ist Gesetzestexte zu verstehen.



@Schuster, damit ist gemeint dass die Betreuung jetzt wegen dem tatsächlichen Auslandsaufenthalt nicht weiter betrieben werden wird.


Wenn dein Sohn wieder hier ist könnte das alles von vorne losgehen wenn es bei ihm zu weiteren Auffälligkeiten kommt.Von alleine weiss aber das Betreuungsgericht nicht dass er wieder hier ist, er wird nicht überwacht.


Eine spanische Betreuung hat ganz andere Regeln wie hier. Eine Betreuung gegen den Willen ist dort so gut wie nicht möglich. Ich habe 10 Jahre dort gelebt, es ist ein wunderbares Land aber als psychisch Kranker möchte ich dort nicht sein müssen.


Bitte lasse dich beraten wie es weitergehen könnte.
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michaela mohr ist offline  
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betreuungsgericht, schizophrenie


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