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Dauer Gerichtsurteil Wohnungskündigung

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Dass der Betreute vom Gericht ein Schreiben erhalten hat und ihm damit die Möglichkeit der Anhörung eingeräumt wurde habe ich ...


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Alt 04.06.2023, 11:49   #11
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Dass der Betreute vom Gericht ein Schreiben erhalten hat und ihm damit die Möglichkeit der Anhörung eingeräumt wurde habe ich anders erlebt. Statt eines Schreiben gab es nur eine Anhörung per Telefon deren Inhalt somit nicht überprüfbar ist. Da wurden Sachen erfunden die überhaupt nicht zutrafen und per Sprachaufzeichnung widerlegt wurden.

In dem Beschluss der Betreuerbestellung müsste hervorgehen, welchen Aufgabenkreis dem Betreuer eingeräumt wurde. Wurde ihm der Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung zugeteilt, dann ist kein Beschluss des Gerichts nötigt.

Dass Entscheidungen so lange dauern ist in D normal bei der Party- und Freizeitgesellschaft die nur noch 4 Tage arbeiten wollen mit vollem Lohnausgleich. Früher gab es noch die 48 Stundenwoche.
Als Beispiel dient der Telekom-Aktienskandal der nach über 20 Jahren noch nicht abgeschlossen ist, von denen viele Aktionäre nicht mehr leben. Oder die Zwangsarbeiter des 2. Weltkrieges, CUMEX, WireCard (kenne die Anwaltskanzlei die über 20.000 Mandanten hat), Abgasskandal VW u.s.w.

Du LaGrange hast leider kein Recht vom Betreuer Informationen darüber zu erhalten was er veranlasst hat. Es gibt eben Betreuer mit denen man sich auf Augenhöhe unterhalten kann und andere mit denen eine Kommunikation unmöglich ist.

Ein Schadensanspruch wie von Pichilemu kannst du gleich vergessen, denn ein Richter ist frei in seiner Entscheidung und somit unbelehrbar.
WolfgangW ist offline  
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Alt 04.06.2023, 16:21   #12
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin moin

Zitat:
Zitat von WolfgangW Beitrag anzeigen
Dass der Betreute vom Gericht ein Schreiben erhalten hat und ihm damit die Möglichkeit der Anhörung eingeräumt wurde habe ich anders erlebt. Statt eines Schreiben gab es nur eine Anhörung per Telefon deren Inhalt somit nicht überprüfbar ist. Da wurden Sachen erfunden die überhaupt nicht zutrafen und per Sprachaufzeichnung widerlegt wurden.
WoW, Dein Privatleben interessiert hier überhaupt nicht! Und:
ist Dir schon aufgefallen, dass Du hier Sachen schreibst, die durchaus strafbar sein können? Unerlaubte Sprachaufzeichnungen von Gesprächen mit Richtern können ganz böse Folgen haben.

Zitat:
Zitat von WolfgangW Beitrag anzeigen
...Wurde ihm der Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung zugeteilt, dann ist kein Beschluss des Gerichts nötigt.
Unsinn pur!!! Für eine Wohnungskündigung muss vielleicht der Aufgabenkreis Aufenthaltssorge vorliegen. Genehmigungspflichtig ist die Wohnungskündigung durch BetreuerInnen immer!
Zitat:
Zitat von WolfgangW Beitrag anzeigen
Dass Entscheidungen so lange dauern ist in D normal bei der Party- und Freizeitgesellschaft die nur noch 4 Tage arbeiten wollen mit vollem Lohnausgleich. Früher gab es noch die 48 Stundenwoche.
Als Beispiel dient der Telekom-Aktienskandal der nach über 20 Jahren noch nicht abgeschlossen ist, von denen viele Aktionäre nicht mehr leben. Oder die Zwangsarbeiter des 2. Weltkrieges, CUMEX, WireCard (kenne die Anwaltskanzlei die über 20.000 Mandanten hat), Abgasskandal VW u.s.w.
Schon mal Blödsich von einem phrasendreschenden Verschwörungstheoretiker gelesen? Hier ist ein Beispiel.
Zitat:
Zitat von WolfgangW Beitrag anzeigen
Du LaGrange hast leider kein Recht vom Betreuer Informationen darüber zu erhalten was er veranlasst hat. Es gibt eben Betreuer mit denen man sich auf Augenhöhe unterhalten kann und andere mit denen eine Kommunikation unmöglich ist.
Das Recht hat man als Betreute Person allemal.
Zitat:
Zitat von WolfgangW Beitrag anzeigen
Ein Schadensanspruch wie von Pichilemu kannst du gleich vergessen, denn ein Richter ist frei in seiner Entscheidung und somit unbelehrbar.
Mentaler Sondermüll, siehe oben.


WolfgangW, nimm das als Verwarnung! So viel peinlicher Mist wird hier nicht mehr geduldet!!!


MfG
Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 04.06.2023, 17:31   #13
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Zitat:
Zitat Imre:
WoW, Dein Privatleben interessiert hier überhaupt nicht! Und:
ist Dir schon aufgefallen, dass Du hier Sachen schreibst, die durchaus strafbar sein können? Unerlaubte Sprachaufzeichnungen von Gesprächen mit Richtern können ganz böse Folgen haben.
Da scheinst du es wieder es falsch zu Interpretieren: Die Sprachaufzeichnung war von einer Betreuten Person und mir und nicht mit einem Richter!


Im Übrigen wurde im Prozess des Polizeiinspektors in BW vom LG heimlich aufgenommenen Telefonate und Videos als Beweis zugelassen!
WolfgangW ist offline  
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Alt 04.06.2023, 20:54   #14
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Mein Vater findet nicht mal seine Toilette im eigenen Zimmer und macht in die Mülltonne.
Man kann gerne seine Wohnung behalten. Ironie off.
Ich dachte man sollte auch ein psychiatrisches Gutachten vorlegen, dass die betreute Person nicht in der Lage ist zuhause zu leben und sich in und andere in Gefahr bringt.
Stand ja schon in meinem Antrag auf Betreuung.
Aber seitdem ist es immer schlimmer geworden mit der Demenz.

Wolfgang, Vaters Betreuer hat den Bereich Aufenthalt und er darf NICHT einfach die Wohnung kündigen.
LaGrange ist offline  
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Alt 04.06.2023, 21:18   #15
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Zitat:
Zitat Imre
Unsinn pur!!! Für eine Wohnungskündigung muss vielleicht der Aufgabenkreis Aufenthaltssorge vorliegen. Genehmigungspflichtig ist die Wohnungskündigung durch BetreuerInnen immer!
Wenn das Unsinn ist, dann teile ich dir das Schreiben der Rechtsanwältin und Berufsbetreuerin mit:
Mein Angebot, dass ich mit Ihnen die Wohnung begehe und Sie sich die Gegenstände aussuchen die Sie nach dem Todesfall von Frau ... evtl. übernehmen möchten war - wie der Name sagt - rein ein Angebot, keine Verpflichtung und stellt für Sie keineswegs einen Rechtsanspruch dar.
Die Betreuerin hat nur den AK Aufenthaltsbestimmung!
Was stimmt den nun?

Ich kann dir auch das ganze Schreiben als Beweis zukommen lassen.
Im Übrigen hat die Betreuerin davon einen Rückzieher gemacht und lies die komplette Wohnungseinrichtung einlagern.
WolfgangW ist offline  
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Alt 05.06.2023, 08:18   #16
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Um das Ganze hier mal sachlich zu sortieren:

Um die Wohnung kündigen zu können, benötigt der Betreuer auf jeden Fall den Aufgabenkreis "Wohnungsangelegenheiten". Wenn er auch einen neunen Wohnplatz suchen soll, braucht er die "Aufenthaltsbestimmung". Soll er den Heimvertrag auch unterzeichnen, sind "Aufenthaltsbestimmung" und "Vermögenssorge" nötig.

Warum?
Wohnungsangelegenheiten - betrifft sämtliche Entscheidungen die Wohnung betreffend, z. B. die Kündigung.
Aufenthaltsbestimmung - wenn der Betreute nicht mehr selbst entscheiden kann, wohin die Reise gehen soll, muss jemand dafür verantwortlich sein können.
Vermögenssorge - ja, mei, so ein Heimplatz kostet auch und es werden mit der Unterzeichnung eines Heimvertrages auch Entscheidungen zur monatlichen Zahlung des Heimentgeltes getroffen.

Wenn der Betreute nicht mehr in der Lage ist, die Wohnung selbst zu kündigen, muss der Betreuer eine Genehmigung haben. VOR Kündigung, denn es handelt sich dabei um eine einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung, also nichts, wo zwei eine Einigung erzielen müssen.

Diese Genehmigung beantragt man bei Gericht.
Dort ist der Rechtspfleger dafür zuständig, nicht der Richter!

Der Rechtspfleger hat dann die notwendigen Unterlagen zu sichten, ärztliche Stellungnahmen einzuholen, den Verfahrenspfleger (sofern erforderlich, hier also: ja) zu bestellen, den Verfahrenspfleger und den Betreuten anzuhören und den Beschluss über Genehmigung der Kündigung oder auch das Versagen der Genehmigung zu treffen.

Dieser Prozess dauert wenigstens drei Wochen, kann aber auch bei Überlastung, Personalmangel, Problemen bei der Anhörung der Beteiligten (Krankenhausaufenthalt Betreuter, Urlaub Verfahrenspfleger, lange Postlaufzeiten, whatever...) durchaus drei, vier Monate in Anspruch nehmen.
Sollte es länger dauern, wäre eine vorwurfsvollfreie und sachliche Sachstandsanfrage, am besten schriftlich, sinnvoll.


Sodele. Ich wünsche allen zunächst eine ruhige Woche und wünsche jenen, die auf gerichtliche Entscheidungen warten, eine erfolgreiche Woche.

Nicht vergessen: Seid nett zueinander.
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 05.06.2023, 08:23   #17
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Zitat:
Zitat von WolfgangW Beitrag anzeigen
Wenn das Unsinn ist, dann teile ich dir das Schreiben der Rechtsanwältin und Berufsbetreuerin mit:
Mein Angebot, dass ich mit Ihnen die Wohnung begehe und Sie sich die Gegenstände aussuchen die Sie nach dem Todesfall von Frau ... evtl. übernehmen möchten war - wie der Name sagt - rein ein Angebot, keine Verpflichtung und stellt für Sie keineswegs einen Rechtsanspruch dar.
Die Betreuerin hat nur den AK Aufenthaltsbestimmung!
Was stimmt den nun?

Ich kann dir auch das ganze Schreiben als Beweis zukommen lassen.
Im Übrigen hat die Betreuerin davon einen Rückzieher gemacht und lies die komplette Wohnungseinrichtung einlagern.
Obacht:
Das von Dir geschilderte Prozedere klingt danach, als sei die Betroffene (Frau ...) verstorben, die Kinder hätten ausgeschlagen und die Rechtsanwältin (Nachlasspflegerin?) hätte angeboten, dass private Erinnerungsstücke trotz Ausschlagung des Nachlasses hätten ausgesucht werden können.

Das ist mit der geschilderten Ausgangssituation (Betreuter lebt noch, musste die Wohnung allerdings aus gesundheitlichen Gründen verlassen) in keiner Weise vergleichbar.

Allerdings sind dies nur Mutmaßungen.
Ich gehe davon aus, dass dies mit dem Problem des Themenstarters nicht zusammenpasst und empfehle, Schelte auf die Verfahrensbeteiligten nicht ungefiltert und ungeprüft in den Raum eines Forums zu stellen, sondern ggfs. sachlich die Erklärungen durch die Beteiligten einzuholen.
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Fara ist offline  
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Alt 05.06.2023, 12:08   #18
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Danke Fara für die aufschlussreiche Info.
Die Betroffene (Frau ...) lebt noch in einem Pflegeheim und ist schwerst dement. Ich bin der einzige Angehörige und testamentarischer Alleinerbe. Warum die Betreuerin so einen Zirkus veranstaltet ist nicht nachvollziehbar.

Ich kann nur das wiedergeben was ich schwarz auf weiß habe.

Das ganze Betreuungsverfahren ist ein Fiasko und füllt inzwischen einen ganzen Ordner. Die daraus entstandenen Kosten betragen bis jetzt über 50.000€.

Das Betreuungsgericht akzeptiert sogar eine Vollmachtverlängerung mit fingierter Unterschrift, verweigert mir Akteneinsicht, ist für einen Widerruf einer Vollmacht (ist in dem Gerichtsbeschluss vermerkt) nicht zuständig statt der Betreuerin diesen AK einzuräumen, psychologisches Gutachten wurde der Betroffenen nicht ausgehändigt, im Beschluss steht: Die Betreuerbestellung erfolgt nicht gegen den Willen der Betreuten obwohl die Betreute dies ablehnte und angab ich solle das übernehmen (Beweis Sprachaufzeichnung und steht im Beschluss), eine persönliche Anhörung mit mir hat nicht stattgefunden obwohl der BGH das verlangt XII ZB 589/17 Seite 8 Punkt 24, Bankangestellte lehnten Vollmacht ab und erwirkten durch erfundenen Geschichten die Betreuungseinrichtung obwohl sie mich nicht kennen (habe nun Antrag auf Kostenuferlegung gegen die Bank nach FamG § 81 unter 3. mit den Sprachaufzeichnungen beantragt) u.s.w.

Es ist doch wohl nachvollziehbar, dass man da kein Vertrauen in die Justiz hat bei so einem Fiasko. Und dann wird man hier noch als Verschwörungstheoretiker verspottet.
WolfgangW ist offline  
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Alt 05.06.2023, 12:14   #19
agw
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Und trotz allem ist dies kein Grund hier ständig fremde Beiträge zu kapern um deine Theorien zu verbreiten!!!!
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agw ist offline  
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Alt 05.06.2023, 12:17   #20
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Zitat:
Zitat von WolfgangW Beitrag anzeigen
Danke Fara für die aufschlussreiche Info.
Die Betroffene (Frau ...) lebt noch in einem Pflegeheim und ist schwerst dement. Ich bin der einzige Angehörige und testamentarischer Alleinerbe. Warum die Betreuerin so einen Zirkus veranstaltet ist nicht nachvollziehbar.

Wahrscheinlich weil nur sterben Erbe bringt. So lange die Betreute noch unter den Lebenden weilt, haben potentielle Erben (testamentarisch oder gesetzlich, letzte Angehörige oder nicht) keinerlei Ansprüche.

Ich kann nur das wiedergeben was ich schwarz auf weiß habe.

Das ganze Betreuungsverfahren ist ein Fiasko und füllt inzwischen einen ganzen Ordner. Die daraus entstandenen Kosten betragen bis jetzt über 50.000€.

Das Betreuungsgericht akzeptiert sogar eine Vollmachtverlängerung mit fingierter Unterschrift, verweigert mir Akteneinsicht Ganz logisch, denn nur die am Verfahren beteiligten Personen (sprich die Betreute und die Betreuerin) haben Anspruch darauf, nicht ein möglicher, zukünftiger Erbe., ist für einen Widerruf einer Vollmacht (ist in dem Gerichtsbeschluss vermerkt) nicht zuständig statt der Betreuerin diesen AK einzuräumen, psychologisches Gutachten wurde der Betroffenen nicht ausgehändigt, im Beschluss steht: Die Betreuerbestellung erfolgt nicht gegen den Willen der Betreuten obwohl die Betreute dies ablehnte und angab ich solle das übernehmen (Beweis Sprachaufzeichnung und steht im Beschluss), eine persönliche Anhörung mit mir hat nicht stattgefunden So blöde sich das vielleicht jetzt für Sie anhört: ich sehe dazu auch keinen Grund. obwohl der BGH das verlangt XII ZB 589/17 Seite 8 Punkt 24, Bankangestellte lehnten Vollmacht ab und erwirkten durch erfundenen Geschichten die Betreuungseinrichtung obwohl sie mich nicht kennen (habe nun Antrag auf Kostenuferlegung gegen die Bank nach FamG § 81 unter 3. mit den Sprachaufzeichnungen beantragt) u.s.w.

Es ist doch wohl nachvollziehbar, dass man da kein Vertrauen in die Justiz hat bei so einem Fiasko. Und dann wird man hier noch als Verschwörungstheoretiker verspottet.
siehe oben
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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