Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Dauer Gerichtsurteil Wohnungskündigung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Dauer Gerichtsurteil Wohnungskündigung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Fara, 1. dass ein Pflichtteilberechtigter (bin ich auch noch) nach deiner Meinung kein Akteneinsichtsrecht hat stimmt so nicht. Nachzulesen ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Thema geschlossen

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 06.06.2023, 18:58   #21
Gesperrt
 
Registriert seit: 24.10.2021
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 111
Standard

Hallo Fara,

1. dass ein Pflichtteilberechtigter (bin ich auch noch) nach deiner Meinung kein Akteneinsichtsrecht hat stimmt so nicht. Nachzulesen OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 1889 = FGPrax 2011, 263, m. w. N. und OLG Thüringen, NJW-RR 2012, 139, m. w. N. mit der Begründung, denn die Antragsteller haben als Pflichtteilsberechtigte ein berechtigtes Interesse daran, sich Kenntnis vom Umfang des Nachlasses und damit von der Höhe ihrer etwaigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche zu verschaffen, weil dies ihr Vorgehen gegen die Erbin und Pflichtteilsschuldnerin beeinflussen kann.

2. Als Bevollmächtigter der einen Einspruch erhoben hat, bin ich automatisch beteiligt am Verfahren.

3. Wenn der BGH eine Anhörung verlangt, dann kann es nicht sein, dass sich ein Gericht darüber hinwegsetzt, denn der BGH kann letztendlich dann den Beschuss aufheben.
WolfgangW ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 06.06.2023, 19:32   #22
Gesperrt
 
Registriert seit: 24.10.2021
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 111
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Und trotz allem ist dies kein Grund hier ständig fremde Beiträge zu kapern um deine Theorien zu verbreiten!!!!
Hallo awg, du scheinst ein Theoretiker zu sein, der nur Theorien kennt oder sogar Verschwörungstheorien die nicht bewiesen sind. Von der Sorte gibt es genügend. Wir brauchen aber Praktiker, die aus der Praxis berichten, die sie nachweislich erlebt haben. Dass das vielen nicht so passt ist verständlich und ich möchte auch nicht alle über einen Kamm scheren. Aber die Wahrheit muss auch akzeptiert und gesagt werden.

Wenn ich nicht mehr weiter weiß, dann muss es eine Theorie sein.


Anmerkung:

Es hört doch jeder nur, was er versteht (Johann Wolfgang Goethe 1749 - 1832, deutscher Dichter).

Denken ist die schwerste Arbeit die es gibt. Das ist der wahrscheinlichste Grund, warum sich so wenige Leute damit beschäftigen (Henry Ford 1863 - 1974, amerikanischer Erfinder).

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge, die sie schon hundertmal gehört haben, als die Wahrheit, die ihnen völlig neu ist. (Alfred Polgar 1873 - 1955, Österreichischer Schriftsteller)
WolfgangW ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 06.06.2023, 21:47   #23
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Zitat:
Zitat von WolfgangW Beitrag anzeigen
Hallo Fara,

1. dass ein Pflichtteilberechtigter (bin ich auch noch) nach deiner Meinung kein Akteneinsichtsrecht hat stimmt so nicht. Nachzulesen OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 1889 = FGPrax 2011, 263, m. w. N. und OLG Thüringen, NJW-RR 2012, 139, m. w. N. mit der Begründung, denn die Antragsteller haben als Pflichtteilsberechtigte ein berechtigtes Interesse daran, sich Kenntnis vom Umfang des Nachlasses und damit von der Höhe ihrer etwaigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche zu verschaffen, weil dies ihr Vorgehen gegen die Erbin und Pflichtteilsschuldnerin beeinflussen .
🤔
Gehört zum Pflichtteilsrecht nicht auch, dass der Erblasser ein solcher, sprich verstorben ist?
🤔

Im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Stuttgart:
Ist es das für Deinen Bezirk maßgebliche OLG?

Nun, sei's drum. Sponge over.
Ich denke nicht, dass ich zu einer Gemütsänderung werde beitragen, die Wogen werde glätten können.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!

Geändert von Fara (06.06.2023 um 22:02 Uhr)
Fara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 07.06.2023, 13:09   #24
Gesperrt
 
Registriert seit: 24.10.2021
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 111
Standard

Hallo Fara,

Zitat:
Gehört zum Pflichtteilsrecht nicht auch, dass der Erblasser ein solcher, sprich verstorben ist?
Nochmal zum Verständnis. Ich bin Pflichtteilberechtigter von meinem 2018 verstorbenen Vater, der Ehemann der dementen Betreuten und zugleich angehender Alleinerbe der noch lebenden und dementen Betreuten.

Zitat:
Im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Stuttgart:
Ist es das für Deinen Bezirk maßgebliche OLG?
Nein, ich kenne seit 20 Jahren einen in Stuttgart beschäftigten Richter, aber Sache spielt sich in Bayern ab.

Nun sind wir aber vom Thema Wohnungskündigung abgekommen.
Ein Betreuer hat auch die Wohnung des Herrn Peter Wimmer einfach gekündigt. Das wurde in der Presse und in der Bild veröffentlicht. Nachzulesen unter https://www.merkur.de/lokales/region...-91544809.html.

Nun höre ich schon den Aufschrei der Betreuer die das als Einzelfall abtun oder sogar als Verschwörungstheorie gegen die Betreuer deklarieren. Es läuft eben nicht alles rund bei uns wie es der Otto-Normalbürger vermutet. Wie gesagt, es gibt eben auch diese Sorte von Betreuern.

Im Übrigen habe ich in meinem Fall von vielen bekannten Zustimmung erhalten die mich ermuntert haben. Sie gaben mir den Tipp, wie auch der mir bekannte Richter, dranzubleiben. Das vermisse ich hier, denn die Betreuer machen ja so etwas nicht und was veröffentlicht wird sind Theorien oder Verschwörungstheorien um die Einschaltquoten und Zeitungsverkäufe zu erhöhen.
WolfgangW ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 07.06.2023, 16:18   #25
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,611
Standard

Hallo WolfgangW

Zitat:
Zitat von WolfgangW Beitrag anzeigen
Hallo awg, du scheinst ein Theoretiker zu sein,
Ich bin Praktiker und Du hast jetzt erst einmal eine Sendepause.


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 07.06.2023, 19:03   #26
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.04.2023
Beiträge: 28
Standard

Zitat:
Zitat von Fara Beitrag anzeigen
Um das Ganze hier mal sachlich zu sortieren:

Um die Wohnung kündigen zu können, benötigt der Betreuer auf jeden Fall den Aufgabenkreis "Wohnungsangelegenheiten". Wenn er auch einen neunen Wohnplatz suchen soll, braucht er die "Aufenthaltsbestimmung". Soll er den Heimvertrag auch unterzeichnen, sind "Aufenthaltsbestimmung" und "Vermögenssorge" nötig.

Warum?
Wohnungsangelegenheiten - betrifft sämtliche Entscheidungen die Wohnung betreffend, z. B. die Kündigung.
Aufenthaltsbestimmung - wenn der Betreute nicht mehr selbst entscheiden kann, wohin die Reise gehen soll, muss jemand dafür verantwortlich sein können.
Vermögenssorge - ja, mei, so ein Heimplatz kostet auch und es werden mit der Unterzeichnung eines Heimvertrages auch Entscheidungen zur monatlichen Zahlung des Heimentgeltes getroffen.
Hat der Betreuer meines Vaters alles!
LaGrange ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 07.06.2023, 19:06   #27
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.04.2023
Beiträge: 28
Standard

Deshalb sollte das Gericht langsam mal den Hintern bewegen, denn mein Vater hat keinen Goldesel um Heim und Wohnung zu zahlen.
Ich bleibe trotzdem dabei.....der Betreuer ist unfähig.
Ich werde ihn absägen. Es reicht.
Anwalt eingeschaltet.
Es kann doch nicht sein, dass ein total dementer Mensch durch den Betreuer in ein Heim kommt, und sein Vermögen verplempert wird, weil er noch seine Wohnung bezahlt.
Wer pennt denn hier?
Was würdet ihr Betreuer denn sagen, wenn es eure Eltern so treffen würde?

Geändert von LaGrange (07.06.2023 um 19:52 Uhr)
LaGrange ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 08.06.2023, 08:05   #28
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.04.2023
Beiträge: 28
Standard

Ist es bei euch Berufsbetreuern schon vorgekommen, dass euer total dementer Betreuter seine Wohnung bis zum Tod behalten "musste", und gleichzeitig für ein Heim bezahlt hat?
Wenn ja, wieso hat das Gericht so entschieden?

Und "ja", der Betreuer hat alle notwendigen Aufgaben.
LaGrange ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 08.06.2023, 11:29   #29
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,257
Standard

Zitat:
Zitat von LaGrange Beitrag anzeigen
Ist es bei euch Berufsbetreuern schon vorgekommen, dass euer total dementer Betreuter seine Wohnung bis zum Tod behalten "musste", und gleichzeitig für ein Heim bezahlt hat?
Wenn ja, wieso hat das Gericht so entschieden?
Die Genehmigungspflicht für die Kündigung der Mietwohnung des Betreuten dient ja keinem Selbstzweck, sondern ist dafür da, dass Betreute so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung leben können.
Im alten Betreuungsrecht (vor 1992) gab es eine solche Genehmigungspflicht nicht. Da wurden Betreute von ihren Berufsbetreuern massenhaft in Alten- und Pflegeheime abgeschoben. War ja so schön einfach, das Heim kümmert sich dann um alles und man hat den lästigen Betreuten vom Hals.
Genau aus diesem Grund ist die Kündigung der Wohnung heute genehmigungspflichtig, damit das Gericht prüfen kann, ob der Betreute wirklich in ein Heim umziehen muss oder ob es dem Betreuer vielmehr um Arbeitserleichterung geht.


Es ist zu beachten, dass es mit der Betreuungsrechtsreform zum 1. Januar 2023 eine Änderung der Rechtslage gab. Nach der alten Rechtslage war es ausreichend, dass der Betreute aus gesundheitlichen Gründen gepflegt bzw. betreut werden muss, nach dem neuen Recht muss zusätzlich dargelegt werden, dass eine ambulante Betreuung in der eigenen Wohnung nicht möglich ist (auch nicht als 24-Stunden-Pflege o. ä.). Das betrifft alle an diesem Stichtag noch anhängigen (noch nicht entschiedenen) Verfahren.
Pichilemu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 08.06.2023, 15:46   #30
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.04.2023
Beiträge: 28
Standard

Mein Vater braucht 24 Stunden jemand in der Nähe.
Pflegedienst hat nicht funktioniert.
Aus 2 Pflegediensten flog er raus, weil er sie nicht in die Wohnung gelassen hat.
Ausserdem hasst er es, wenn jemand um ihn rum schlawenzelt.
Und mittlerweile kapiert er gar nichts mehr.
Er ist völlig legitim im Heim.
LaGrange ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Thema geschlossen

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:34 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39