Dies ist ein Beitrag zum Thema Dauer Gerichtsurteil Wohnungskündigung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Fara,
1. dass ein Pflichtteilberechtigter (bin ich auch noch) nach deiner Meinung kein Akteneinsichtsrecht hat stimmt so nicht. Nachzulesen ...
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06.06.2023, 18:58 | #21 |
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Hallo Fara,
1. dass ein Pflichtteilberechtigter (bin ich auch noch) nach deiner Meinung kein Akteneinsichtsrecht hat stimmt so nicht. Nachzulesen OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 1889 = FGPrax 2011, 263, m. w. N. und OLG Thüringen, NJW-RR 2012, 139, m. w. N. mit der Begründung, denn die Antragsteller haben als Pflichtteilsberechtigte ein berechtigtes Interesse daran, sich Kenntnis vom Umfang des Nachlasses und damit von der Höhe ihrer etwaigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche zu verschaffen, weil dies ihr Vorgehen gegen die Erbin und Pflichtteilsschuldnerin beeinflussen kann. 2. Als Bevollmächtigter der einen Einspruch erhoben hat, bin ich automatisch beteiligt am Verfahren. 3. Wenn der BGH eine Anhörung verlangt, dann kann es nicht sein, dass sich ein Gericht darüber hinwegsetzt, denn der BGH kann letztendlich dann den Beschuss aufheben. |
06.06.2023, 19:32 | #22 | |
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Zitat:
Wenn ich nicht mehr weiter weiß, dann muss es eine Theorie sein. Anmerkung: Es hört doch jeder nur, was er versteht (Johann Wolfgang Goethe 1749 - 1832, deutscher Dichter). Denken ist die schwerste Arbeit die es gibt. Das ist der wahrscheinlichste Grund, warum sich so wenige Leute damit beschäftigen (Henry Ford 1863 - 1974, amerikanischer Erfinder). Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge, die sie schon hundertmal gehört haben, als die Wahrheit, die ihnen völlig neu ist. (Alfred Polgar 1873 - 1955, Österreichischer Schriftsteller) |
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06.06.2023, 21:47 | #23 | |
§§Reiterin; manchmal Mod
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Zitat:
Gehört zum Pflichtteilsrecht nicht auch, dass der Erblasser ein solcher, sprich verstorben ist? 🤔 Im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Stuttgart: Ist es das für Deinen Bezirk maßgebliche OLG? Nun, sei's drum. Sponge over. Ich denke nicht, dass ich zu einer Gemütsänderung werde beitragen, die Wogen werde glätten können.
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Geändert von Fara (06.06.2023 um 22:02 Uhr) |
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07.06.2023, 13:09 | #24 | ||
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Hallo Fara,
Zitat:
Zitat:
Nun sind wir aber vom Thema Wohnungskündigung abgekommen. Ein Betreuer hat auch die Wohnung des Herrn Peter Wimmer einfach gekündigt. Das wurde in der Presse und in der Bild veröffentlicht. Nachzulesen unter https://www.merkur.de/lokales/region...-91544809.html. Nun höre ich schon den Aufschrei der Betreuer die das als Einzelfall abtun oder sogar als Verschwörungstheorie gegen die Betreuer deklarieren. Es läuft eben nicht alles rund bei uns wie es der Otto-Normalbürger vermutet. Wie gesagt, es gibt eben auch diese Sorte von Betreuern. Im Übrigen habe ich in meinem Fall von vielen bekannten Zustimmung erhalten die mich ermuntert haben. Sie gaben mir den Tipp, wie auch der mir bekannte Richter, dranzubleiben. Das vermisse ich hier, denn die Betreuer machen ja so etwas nicht und was veröffentlicht wird sind Theorien oder Verschwörungstheorien um die Einschaltquoten und Zeitungsverkäufe zu erhöhen. |
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07.06.2023, 16:18 | #25 |
Admin/Berufsbetreuer
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Hallo WolfgangW
Ich bin Praktiker und Du hast jetzt erst einmal eine Sendepause. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
07.06.2023, 19:03 | #26 | |
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Zitat:
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07.06.2023, 19:06 | #27 |
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Deshalb sollte das Gericht langsam mal den Hintern bewegen, denn mein Vater hat keinen Goldesel um Heim und Wohnung zu zahlen.
Ich bleibe trotzdem dabei.....der Betreuer ist unfähig. Ich werde ihn absägen. Es reicht. Anwalt eingeschaltet. Es kann doch nicht sein, dass ein total dementer Mensch durch den Betreuer in ein Heim kommt, und sein Vermögen verplempert wird, weil er noch seine Wohnung bezahlt. Wer pennt denn hier? Was würdet ihr Betreuer denn sagen, wenn es eure Eltern so treffen würde? Geändert von LaGrange (07.06.2023 um 19:52 Uhr) |
08.06.2023, 08:05 | #28 |
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Ist es bei euch Berufsbetreuern schon vorgekommen, dass euer total dementer Betreuter seine Wohnung bis zum Tod behalten "musste", und gleichzeitig für ein Heim bezahlt hat?
Wenn ja, wieso hat das Gericht so entschieden? Und "ja", der Betreuer hat alle notwendigen Aufgaben. |
08.06.2023, 11:29 | #29 | |
Routinier
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Zitat:
Im alten Betreuungsrecht (vor 1992) gab es eine solche Genehmigungspflicht nicht. Da wurden Betreute von ihren Berufsbetreuern massenhaft in Alten- und Pflegeheime abgeschoben. War ja so schön einfach, das Heim kümmert sich dann um alles und man hat den lästigen Betreuten vom Hals. Genau aus diesem Grund ist die Kündigung der Wohnung heute genehmigungspflichtig, damit das Gericht prüfen kann, ob der Betreute wirklich in ein Heim umziehen muss oder ob es dem Betreuer vielmehr um Arbeitserleichterung geht. Es ist zu beachten, dass es mit der Betreuungsrechtsreform zum 1. Januar 2023 eine Änderung der Rechtslage gab. Nach der alten Rechtslage war es ausreichend, dass der Betreute aus gesundheitlichen Gründen gepflegt bzw. betreut werden muss, nach dem neuen Recht muss zusätzlich dargelegt werden, dass eine ambulante Betreuung in der eigenen Wohnung nicht möglich ist (auch nicht als 24-Stunden-Pflege o. ä.). Das betrifft alle an diesem Stichtag noch anhängigen (noch nicht entschiedenen) Verfahren. |
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08.06.2023, 15:46 | #30 |
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Mein Vater braucht 24 Stunden jemand in der Nähe.
Pflegedienst hat nicht funktioniert. Aus 2 Pflegediensten flog er raus, weil er sie nicht in die Wohnung gelassen hat. Ausserdem hasst er es, wenn jemand um ihn rum schlawenzelt. Und mittlerweile kapiert er gar nichts mehr. Er ist völlig legitim im Heim. |
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