Dies ist ein Beitrag zum Thema macht dieser BEtreuer noch sinn? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Mit einem Ticket der 2. Klasse darf man sich nicht einfach so in die 1. Klasse setzen. Es sei denn, ...
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30.07.2013, 10:21 | #21 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 29.06.2013
Beiträge: 7
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Mit einem Ticket der 2. Klasse darf man sich nicht einfach so in die 1. Klasse setzen. Es sei denn, das Zugpersonal erlaubt dies ausdrücklich, z.B. wg. Überfüllung. Auch wenn der Fahrgast schwanger oder sehr gebrechlich ist, wird dem i.d.R. statt gegeben.
Lieber Executrix, es wird wohl Zeit endlich zu handeln. Denn die Antwort auf die Frage, ob dein Betreuer noch "Sinn" macht, wie die Eingangsfrage lautete, ist eigentlich schon längst geklärt... Alles Gute für dich! |
30.07.2013, 12:46 | #22 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.02.2013
Beiträge: 79
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Zitat:
Er hat es verbockt. Was das mit dem essen betrifft, ich komme mit wenig aus und mir ist es eigentlich egal ob ich wegen einer rechnung eine woche nichts zu essen habe. Mein vater ist eismann von dem kriege ich ab und an auch etwas, was meistens 2 Wochen reicht . was das ein kalkulieren des Geldes betrifft, kann ich ja gar nicht planen da ich überhaupt keine Auskunft über das zweite Konto bekomme. @ rest morgen ist der ternin und da wird gehandelt.... Entweder sofort betreuerwechsel aber mindestens schrittweise abbau der betreuung!!! Auf was anderes werde ich mich nicht einlassen!!!! @ janina danke für due ausführliche erklärung |
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30.07.2013, 16:04 | #23 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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hallo Executrix,
trotz Deines nicks bist Du leider nicht in der Lage , hier irgendwen oder irgendwas zu executieren. Die Entscheidung wird morgen nicht von Dir , sondern vom Betreuungsrichter getroffen, der hierzulande das Betreuungsrecht vollstreckt. Es hilft gar nichts , Dich irgendwie jetzt innerlich aufzuputschen. Versuch sachlich und ruhig zu bleiben . Du kannst natürlich alles wollen, ob Du alles bekommst ist fraglich. Wenn Du Dich auf nix einlassen willst, erübrigt sich ja zB der Zwischenschritt, bzw die Diskussion, wie du trotz Einwilligungsvorbehalt im Umgang mit Deinem zweiten Konto beweisen kannst, daß Du mit Geld klarkommst. fwu |
31.07.2013, 03:08 | #24 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.02.2013
Beiträge: 79
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So, erstes hat der betreuer in meinem sinne zu handeln!
Sprich wenn ich jetzt mal angenommen für ca 1200 € nen neuen pc hole hat der betreuer mir das mal garnicht zu verbieten bzw er ist doch verpflichtet auser miete nebenkosten ect mir den kompletten lohn auszubezahlen. Ich sehe es nichtmehr ein das mir durch diese wöchentliche Zahlung ca 240 € DURCH DIE LAPPEN GEHT. Ich kann nicht mal direkt auf angebote reagieren. Geschweige mal das trinken gehn. Naja man wird sehen was der morgige tag bringt. Bei geld verstehe ich echt keinen spass. Mir gehtees primär darum, dass die abhängigkeit, dass kann doch nicht ewig so weitergehen. Ich will mich nach der ausbildung beim bund verpflichten lassen dann spätestens muss der betreuer weg!!! |
31.07.2013, 07:41 | #25 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das ewige Gejammer, ich will dies und ich will das bringt keinen weiter. Wenn man von seinem Betreuer etwas will, dann muss man zusehen wie man den Kontakt hält bzw auch in der Lage sein sich auf Sachargumente einzulassen. Hier liest sich das überhaupt nicht so, sorgt der Betreuer für ausreichende Mittel zum Essen dann brauchst du kein Essen, du redest ständig von einem für dich gesperrten Konto ohne zu sagen ob ein Einwilligungsvorbehalt eingerichtet wurde. Wenn dem nicht so wäre könnte die Bank dir nichts verweigern, aber anstatt dich sachlich durchzusetzen bollerst du sinnlos in der Gegend herum. An anderer Stelle hatte ich das bereits geschrieben, wir sind gerne behilflich aber nicht die Blitzableiter für allgemeinen Frust Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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05.08.2013, 16:56 | #26 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.02.2013
Beiträge: 79
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Update
Also, kurzes update.
Betreuung läuft noch 3 jahre, ( für mich steht fest dass nach abgeschlossener ausbildung die betreuung beendet wird). Jetzt 2 kurze fragen: Der richter meinte staatliche stellen wie grenzschutz, polizei oder BW erfahren garnichts über die Betreuung solange ich das nicht erzähle. Ist das so korrekt? Den in anderen foren wird mir gesagt das dass nicht stimmen würde. 2punkt. Ich habe vom inkasso büro die bestätigung, dass die ihn seit januar 2012 ( wegen ursprünglich 40 € - jetzt sind es 120) 5 mal angeschrieben haben. Nie erfolgte eine reaktion von ihm. Hier hat man mir schon gesagt, dass er dafür haftet. Ich hab nur angst dass er es trotzdem von.meinem geld bezahlt. Wie kann ich dass durchsetzen bzw prüfen dass er es zahlt |
05.08.2013, 17:05 | #27 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.02.2013
Beiträge: 79
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Zitat:
Einwilligungsvorbehalt besteht, die betreuung läuft noch bis 2016 und dann wird erneut geprüft. Für mich steht fest, dass 2016 wirklich schluss ist. Mein vater war am ende nur enttäuscht, hat aber auch kritisiert, dass man die Jungen leute regelrecht hängen lässt im aktuellen System. Betreuung selbst ist finde ich mittlerweile eine falsche Formulierung. Rechtlicher beistand oder so wäre besser. Wäre nett wenn ihr mir die offenen fragen noch klären würdet, Grus Markus |
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05.08.2013, 19:44 | #28 | |||
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,604
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Hallo Executrix
Zitat:
Zitat:
Die Information über das Betstehen einer Betreuung wird grundsätzlich nicht automatisch an die von Dir genannten Stellen weitergegeben. Das schließt aber nicht aus, dass z.B. die Polizei auf anderem Wege von der einen oder der anderen Betreuung erfährt. Z.B. wenn sie im Rahmen einer Unterbringung um Unterstützung gebeten wird. Zitat:
Ich schreibe die Gläubiger (z.B. Inkassos) an, wenn ich von Schulden erfahre und teile mit, dass ein Einwilligungsvorbehalt vorliegt und der Gläubiger doch bitte schön erst einmal die Rechtmäßigkeit der Forderung belegen soll. Es kommt aber des öfteren vor, dass Gläubiger weiterhin an die Betreuten schreiben, obwohl sie ausschließlich über mich schreiben müssen (wenn es rechtskräftig sein soll). Sie versuchen dabei u.a. mit den abstrusesten Märchen Geld aus den Betreuten herauszuquetschen und ihre Forderungen evtl. doch noch eine Rechtmäßigkeit geben zu können. (Aufgepaßt, da gibt es viele miese Fallen!!!). Deshalb sage ich den Betreuten, sie sollen auf keinen Fall selber an die Gläubiger schreiben, sondern mir die Post abgeben. Die Gläubiger versuchen die Forderungen mit der Post an Dich hochzuschrauben. Besonders schön wird es, wenn sie ein Mahn- oder Vollstreckungsverfahren über die Adresse der Betreuten laufen lassen. Das geht alles wieder retour und alle dadurch entstandenen Forderungen auch. Also: nicht gleich aufregen. Unterhalte Dich doch mal mit Deinem Betreuer. Die meisten Probleme werde dann auf einmal viel kleiner. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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05.08.2013, 21:07 | #29 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2013
Beiträge: 122
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Es ist nicht ganz richtig, dass die genannten Stellen nichts erfahren - es kommt nämlich darauf an, wo man eingesetzt wird.
Gewisse Aufgabenbereiche darf man nur ausführen, nachdem man einer sog. Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurde. In diesem Rahmen würde eine etweilige Betreuung auf jeden Fall aufgedeckt und ist ein Ausschlussgrund. |
06.08.2013, 09:51 | #30 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.02.2013
Beiträge: 79
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Okay, Thema kann hiermit geschlossen werden.
das einzige, was mich grad total aufregt ist, dass der Betreuer die Inkasso Rechnung jetzt von meinem geld gezahlt hat. |
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ärger, betreuer |
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