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gesetzliche Betreuung

 

macht dieser BEtreuer noch sinn?

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Mit einem Ticket der 2. Klasse darf man sich nicht einfach so in die 1. Klasse setzen. Es sei denn, ...


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Alt 30.07.2013, 10:21   #21
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 29.06.2013
Beiträge: 7
Standard

Mit einem Ticket der 2. Klasse darf man sich nicht einfach so in die 1. Klasse setzen. Es sei denn, das Zugpersonal erlaubt dies ausdrücklich, z.B. wg. Überfüllung. Auch wenn der Fahrgast schwanger oder sehr gebrechlich ist, wird dem i.d.R. statt gegeben.

Lieber Executrix, es wird wohl Zeit endlich zu handeln. Denn die Antwort auf die Frage, ob dein Betreuer noch "Sinn" macht, wie die Eingangsfrage lautete, ist eigentlich schon längst geklärt...

Alles Gute für dich!
Mona68 ist offline  
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Alt 30.07.2013, 12:46   #22
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.02.2013
Beiträge: 79
Standard

Zitat:
Zitat von Janina Beitrag anzeigen
Könnte es nicht sein, dass die 40 Euro Strafe tatsächlich nicht gerechtfertigt waren und dass der Betreuer seinen Job macht, indem er sie nicht zahlt?

Du brauchst dich darum gar nicht zu kümmern, es ist Aufgabe deines Betreuers, ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren. Wenn er es verbockt und hätte doch zahlen müssen, haftet er. Und er muss dem Gericht gegenüber sowieso Rechenschaft ablegen, was mit deinem Geld passiert ist.

Auch bei den anderen Sachen, wo er Ratenzahlungen vereinbart hat, muss er das möglicherweise so machen. Er kann doch nicht einfach Schulden begleichen und du stehst womöglich zwei Wochen ohne Essen da. Du musst dich im Alltag darauf verlassen können, dass das Geld, das du einkalkulierst, auch wirklich da ist.

Wie dein Betreuer menschlich so drauf ist, steht auf einem anderen Blatt. Zumindest scheint zwischen euch die Chemie nicht zu stimmen.

Liebe Grüße, Janina

Er hat es verbockt.

Was das mit dem essen betrifft, ich komme mit wenig aus und mir ist es eigentlich egal ob ich wegen einer rechnung eine woche nichts zu essen habe. Mein vater ist eismann von dem kriege ich ab und an auch etwas, was meistens 2 Wochen reicht . was das ein kalkulieren des Geldes betrifft, kann ich ja gar nicht planen da ich überhaupt keine Auskunft über das zweite Konto bekomme.

@ rest morgen ist der ternin und da wird gehandelt....

Entweder sofort betreuerwechsel aber mindestens schrittweise abbau der betreuung!!! Auf was anderes werde ich mich nicht einlassen!!!!
@ janina danke für due ausführliche erklärung
Executrix ist offline  
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Alt 30.07.2013, 16:04   #23
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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hallo Executrix,

trotz Deines nicks bist Du leider nicht in der Lage , hier irgendwen oder irgendwas zu executieren.

Die Entscheidung wird morgen nicht von Dir , sondern vom Betreuungsrichter getroffen, der hierzulande das Betreuungsrecht vollstreckt.

Es hilft gar nichts , Dich irgendwie jetzt innerlich aufzuputschen.

Versuch sachlich und ruhig zu bleiben . Du kannst natürlich alles wollen, ob Du alles bekommst ist fraglich.

Wenn Du Dich auf nix einlassen willst, erübrigt sich ja zB der Zwischenschritt, bzw die Diskussion, wie du trotz Einwilligungsvorbehalt im Umgang mit Deinem zweiten Konto beweisen kannst, daß Du mit Geld klarkommst.

fwu
fwu ist offline  
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Alt 31.07.2013, 03:08   #24
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.02.2013
Beiträge: 79
Standard

So, erstes hat der betreuer in meinem sinne zu handeln!

Sprich wenn ich jetzt mal angenommen für ca 1200 € nen neuen pc hole hat der betreuer mir das mal garnicht zu verbieten bzw er ist doch verpflichtet auser miete nebenkosten ect mir den kompletten lohn auszubezahlen. Ich sehe es nichtmehr ein das mir durch diese wöchentliche Zahlung ca 240 € DURCH DIE LAPPEN GEHT.

Ich kann nicht mal direkt auf angebote reagieren. Geschweige mal das trinken gehn. Naja man wird sehen was der morgige tag bringt.

Bei geld verstehe ich echt keinen spass.


Mir gehtees primär darum, dass die abhängigkeit, dass kann doch nicht ewig so weitergehen.

Ich will mich nach der ausbildung beim bund verpflichten lassen dann spätestens muss der betreuer weg!!!
Executrix ist offline  
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Alt 31.07.2013, 07:41   #25
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich will mich nach der ausbildung beim bund verpflichten lassen dann spätestens muss der betreuer weg!!!
so, und da heute der Betreuer dann ja wohl weg ist nach bzw. bei dem Termin können wir hier enden.

Das ewige Gejammer, ich will dies und ich will das bringt keinen weiter.
Wenn man von seinem Betreuer etwas will, dann muss man zusehen wie man den Kontakt hält bzw auch in der Lage sein sich auf Sachargumente einzulassen.
Hier liest sich das überhaupt nicht so, sorgt der Betreuer für ausreichende Mittel zum Essen dann brauchst du kein Essen, du redest ständig von einem für dich gesperrten Konto ohne zu sagen ob ein Einwilligungsvorbehalt eingerichtet wurde. Wenn dem nicht so wäre könnte die Bank dir nichts verweigern, aber anstatt dich sachlich durchzusetzen bollerst du sinnlos in der Gegend herum.

An anderer Stelle hatte ich das bereits geschrieben, wir sind gerne behilflich aber nicht die Blitzableiter für allgemeinen Frust

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 05.08.2013, 16:56   #26
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.02.2013
Beiträge: 79
Standard Update

Also, kurzes update.

Betreuung läuft noch 3 jahre, ( für mich steht fest dass nach abgeschlossener ausbildung die betreuung beendet wird).

Jetzt 2 kurze fragen:

Der richter meinte staatliche stellen wie grenzschutz, polizei oder BW erfahren garnichts über die Betreuung solange ich das nicht erzähle.

Ist das so korrekt?

Den in anderen foren wird mir gesagt das dass nicht stimmen würde.

2punkt.

Ich habe vom inkasso büro die bestätigung, dass die ihn seit januar 2012 ( wegen ursprünglich 40 € - jetzt sind es 120) 5 mal angeschrieben haben. Nie erfolgte eine reaktion von ihm.

Hier hat man mir schon gesagt, dass er dafür haftet.

Ich hab nur angst dass er es trotzdem von.meinem geld bezahlt.

Wie kann ich dass durchsetzen bzw prüfen dass er es zahlt
Executrix ist offline  
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Alt 05.08.2013, 17:05   #27
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.02.2013
Beiträge: 79
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
so, und da heute der Betreuer dann ja wohl weg ist nach bzw. bei dem Termin können wir hier enden.

Das ewige Gejammer, ich will dies und ich will das bringt keinen weiter.
Wenn man von seinem Betreuer etwas will, dann muss man zusehen wie man den Kontakt hält bzw auch in der Lage sein sich auf Sachargumente einzulassen.
Hier liest sich das überhaupt nicht so, sorgt der Betreuer für ausreichende Mittel zum Essen dann brauchst du kein Essen, du redest ständig von einem für dich gesperrten Konto ohne zu sagen ob ein Einwilligungsvorbehalt eingerichtet wurde. Wenn dem nicht so wäre könnte die Bank dir nichts verweigern, aber anstatt dich sachlich durchzusetzen bollerst du sinnlos in der Gegend herum.

An anderer Stelle hatte ich das bereits geschrieben, wir sind gerne behilflich aber nicht die Blitzableiter für allgemeinen Frust

Gruss Michaela
Hallo Michaela,

Einwilligungsvorbehalt besteht, die betreuung läuft noch bis 2016 und dann wird erneut geprüft.

Für mich steht fest, dass 2016 wirklich schluss ist.

Mein vater war am ende nur enttäuscht, hat aber auch kritisiert, dass man die Jungen leute regelrecht hängen lässt im aktuellen System.

Betreuung selbst ist finde ich mittlerweile eine falsche Formulierung. Rechtlicher beistand oder so wäre besser.

Wäre nett wenn ihr mir die offenen fragen noch klären würdet,

Grus

Markus
Executrix ist offline  
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Alt 05.08.2013, 19:44   #28
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
Standard

Hallo Executrix

Zitat:
Zitat von Executrix Beitrag anzeigen
Also, kurzes update.

Betreuung läuft noch 3 jahre, ( für mich steht fest dass nach abgeschlossener ausbildung die betreuung beendet wird).
Was für Dich feststeht, muss es für den zuständigen Richter noch lange nicht. Es kann schneller aufgehoben werden, kann aber auch verlängert werden.

Zitat:
Zitat von Executrix Beitrag anzeigen
Der richter meinte staatliche stellen wie grenzschutz, polizei oder BW erfahren garnichts über die Betreuung solange ich das nicht erzähle.
Ist das so korrekt?
Den in anderen foren wird mir gesagt das dass nicht stimmen würde.
Nur wenn die NSA petzt. Die kennt sämtliche Popel in jeder Nase, verrät sie aber nicht.

Die Information über das Betstehen einer Betreuung wird grundsätzlich nicht automatisch an die von Dir genannten Stellen weitergegeben. Das schließt aber nicht aus, dass z.B. die Polizei auf anderem Wege von der einen oder der anderen Betreuung erfährt. Z.B. wenn sie im Rahmen einer Unterbringung um Unterstützung gebeten wird.


Zitat:
Zitat von Executrix Beitrag anzeigen
Ich habe vom inkasso büro die bestätigung, dass die ihn seit januar 2012 ( wegen ursprünglich 40 € - jetzt sind es 120) 5 mal angeschrieben haben. Nie erfolgte eine reaktion von ihm.

Hier hat man mir schon gesagt, dass er dafür haftet.

Ich hab nur angst dass er es trotzdem von.meinem geld bezahlt.

Wie kann ich dass durchsetzen bzw prüfen dass er es zahlt
Do not panic!!!

Ich schreibe die Gläubiger (z.B. Inkassos) an, wenn ich von Schulden erfahre und teile mit, dass ein Einwilligungsvorbehalt vorliegt und der Gläubiger doch bitte schön erst einmal die Rechtmäßigkeit der Forderung belegen soll.
Es kommt aber des öfteren vor, dass Gläubiger weiterhin an die Betreuten schreiben, obwohl sie ausschließlich über mich schreiben müssen (wenn es rechtskräftig sein soll). Sie versuchen dabei u.a. mit den abstrusesten Märchen Geld aus den Betreuten herauszuquetschen und ihre Forderungen evtl. doch noch eine Rechtmäßigkeit geben zu können. (Aufgepaßt, da gibt es viele miese Fallen!!!).

Deshalb sage ich den Betreuten, sie sollen auf keinen Fall selber an die Gläubiger schreiben, sondern mir die Post abgeben.
Die Gläubiger versuchen die Forderungen mit der Post an Dich hochzuschrauben. Besonders schön wird es, wenn sie ein Mahn- oder Vollstreckungsverfahren über die Adresse der Betreuten laufen lassen.
Das geht alles wieder retour und alle dadurch entstandenen Forderungen auch.

Also: nicht gleich aufregen.
Unterhalte Dich doch mal mit Deinem Betreuer.
Die meisten Probleme werde dann auf einmal viel kleiner.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 05.08.2013, 21:07   #29
HCS
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.05.2013
Beiträge: 122
Standard

Es ist nicht ganz richtig, dass die genannten Stellen nichts erfahren - es kommt nämlich darauf an, wo man eingesetzt wird.

Gewisse Aufgabenbereiche darf man nur ausführen, nachdem man einer sog. Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurde. In diesem Rahmen würde eine etweilige Betreuung auf jeden Fall aufgedeckt und ist ein Ausschlussgrund.
HCS ist offline  
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Alt 06.08.2013, 09:51   #30
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.02.2013
Beiträge: 79
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Okay, Thema kann hiermit geschlossen werden.

das einzige, was mich grad total aufregt ist, dass der Betreuer die Inkasso Rechnung jetzt von meinem geld gezahlt hat.
Executrix ist offline  
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