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Nicht-Eignung eines Bevollmächtigen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Nicht-Eignung eines Bevollmächtigen im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Mittlerweile ist eine beglaubigte Vollmacht zu Lebzeiten des Vollmachtgebers grundbuchamttauglich. Beglaubigen kann auch die Betreuungsbehörde. Wenn die Vollmacht Immobiliengeschäfte zulässt, ...


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Alt 28.03.2024, 10:53   #31
KKS
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen, Landkreis Kassel
Beiträge: 27
Standard

Mittlerweile ist eine beglaubigte Vollmacht zu Lebzeiten des Vollmachtgebers grundbuchamttauglich.

Beglaubigen kann auch die Betreuungsbehörde.

Wenn die Vollmacht Immobiliengeschäfte zulässt, reicht quasi die beglaubigte Vollmacht.
KKS ist offline  
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Alt 28.03.2024, 11:17   #32
Einsteiger
 
Registriert seit: 10.07.2023
Beiträge: 21
Standard

Auch ohne Verkehrswertgutachten?
Das Sozialamt hängt ja durch den Antrag auf Hilfe zur Pflege für meine Großmutter auch mit drin. Zumindest wurde seitens des Sozialamts ein Verkehrswertgutachten angefordert. Ob es inzwischen eines gibt, weiß ich nicht.
Pollux ist offline  
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Alt 28.03.2024, 17:18   #33
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,285
Standard

Eine Vollmacht in entsprechender Forum müsste viel mehr Immobiliengeschäfte ausschließen, um nicht auszureichen.

Ein Verkehrswertgutachten ist nicht notwendig, um eine Immobilie zu verkaufen, bei einer Teilungsversteigerung würde aber eines erstellt.
Mächschen ist offline  
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Alt 02.04.2024, 12:10   #34
Einsteiger
 
Registriert seit: 10.07.2023
Beiträge: 21
Standard

Hallo,

ich habe nun eine neue Vollmacht von meinem Großvater bekommen sowie den Widerruf der Vollmacht seines Sohnes.

Habe sogleich die Bank per Mail darüber informiert, die mir daraufhin antwortete, dass sie dies zur Kenntnis nehmen. Aber:


"Sofern diese Original Generalvollmacht Herrn X noch nicht entzogen wurde, wird er auch weiterhin mit dieser Bankgeschäfte tätigen können. Dies kann Ihnen ein Notar näher erklären."


Heißt, die Bank weiß nun vom Widerruf, wird aber den bisherigen Vollmachtnehmer weiter gewähren lassen. Was macht man denn dann mit dieser Info? Das ist ja nicht im Sinne des Vollmachtgebers. Noch dazu, da zu befürchten ist, dass der Vollmachtnehmer das Original nicht freiwillig herausgeben wird.

Was meint ihr dazu?

LG und danke!
Pollux ist offline  
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Alt 02.04.2024, 14:22   #35
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,285
Standard

Solange der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde in seinem Besitz hat, kann er damit Unsinn treiben, daher muss die zurückgefordert werden, notfalls gerichtlich.

Hoffentlich kannst Du nachweisen, dass der Widerruf dem Bevollmächtigten zugegangen ist und, dass der Vollmachtgeber auch nicht geschäftsunfähig ist.

Wüsste die Bank nichts vom Widerruf, wären Geschäfte durch den Bevollmächtigten trotz Widerruf wirksam.
Mächschen ist offline  
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Alt 02.04.2024, 14:30   #36
Einsteiger
 
Registriert seit: 10.07.2023
Beiträge: 21
Standard

Der Widerruf geht ihm morgen oder übermorgen per Einwurfeinschreiben zu, er wurde jedoch vorab bereits informiert. Die Vollmachtsurkunde wird im Einschreiben sofort zurückgefordert, das ist Teil des Widerrufs. Ich gehe jedoch nicht davon aus, dass er die Vollmacht herausgeben wird.
Faszinierend ist das Verhalten der Bank. Meine Konto-Vollmacht wurde damals sofort gelöscht auf den ersten Widerruf hin, obwohl es das gemeinsame Konto der Großeltern ist und zumindest eine meiner beiden nicht-notariellen Vollmachten Gültigkeit besaßen, wurde mir der Zugang verweigert. Jetzt gibt es einen neuen Widerruf und die Bank zuckt mit den Schultern.
Pollux ist offline  
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Alt 02.04.2024, 21:44   #37
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 218
Standard

Zitat:
Zitat von Pollux Beitrag anzeigen
Faszinierend ist das Verhalten der Bank. Meine Konto-Vollmacht wurde damals sofort gelöscht auf den ersten Widerruf hin, obwohl es das gemeinsame Konto der Großeltern ist und zumindest eine meiner beiden nicht-notariellen Vollmachten Gültigkeit besaßen, wurde mir der Zugang verweigert. Jetzt gibt es einen neuen Widerruf und die Bank zuckt mit den Schultern.
Hallo Pollux,

Banken sind manchmal etwas paradox, ja. Gem. §§ 167, 168 BGB wirkt der Widerruf auch gegenüber einem Dritten - wie auch die Erteilung. Soweit, so gut. Solange der BV aber das Original in der Hand hat, könnte er ja auch z. B. bei einer Filiale vorstellig werden und die so lange beschwätzen, bis die Bank Buchungen/Abhebungen vornimmt ohne im System weiter zu schauen ob ein Widerruf vermerkt ist. Es könnte auch noch potenzielle weitere Vertragspartner geben.

Daher ist wichtig, das Original zurück zu erhalten. GGf. muss auf Herausgabe geklagt werden (Urteil kann der Gerichtsvollzieher dann vollstrecken, also vorbei marschieren und die Urkunde einziehen).
Forenfuchs ist offline  
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Alt 06.04.2024, 11:06   #38
Einsteiger
 
Registriert seit: 10.07.2023
Beiträge: 21
Standard

Inzwischen war auch der Notar da. Ich habe nun einen notariellen Widerruf der Vollmacht meines Onkels und eine neue notarielle Vollmacht auf meinen Namen. Beides geht mir sowohl dem bisherigen Vollmachtnehmer in den nächsten Tagen zu.

In den ca. 7 Wochen, seit mein Großvater im Heim ist, hat der bisherige Vollmachtnehmer diesen nicht einmal besucht oder dort angerufen etc.

Zum Antrag auf Hilfe zur Pflege für meine Großmutter hat er trotz Versprechen dem Sozialamt gegenüber, die geforderten Unterlagen einzureichen und trotz Fristverlängerung letztlich gar nichts eingereicht. Auch hat er keinen Antrag auf Hilfe zur Pflege für seinen Vater gestellt, obwohl schon jetzt klar ist, dass die Rente nicht für den Heimplatz ausreicht.
Ggü. dem Sozialamt sagte er nur, dass er das Haus verkaufen wolle, der Kaufinteressent weit über der Schätzung (es gibt meines Wissens keinerlei aktuelle Schätzung/Verkehrswertgutachten) zahlen würde und er dort wohnen bleiben könne. Das Geld aus dem Verkaufserlös würde für die bereits angelaufenen Schulden sowie für alle zukünftig noch entstehenden Kosten der beiden Heimplätze reichen.

Heißt:
a) er meint, abschätzen zu können, wie lange seine Eltern noch leben und wie viel an Heimkosten noch anfallen werden
b) er kümmerte sich seit Wochen/Monaten offenbar nur um den Verkauf des Hauses zu seinen Gunsten
c) er will das Haus offenbar nur an den einen Interessenten verkaufen, der ihn dort weiter wohnen lassen will
d) er will verkaufen über meinen Großvater (der nie dazu befragt wurde und sein Einverständnis geben müsste) sowie meine Großmutter (und damit mich als deren nicht-notariell Bevollmächtigte und einen Berufsbetreuer) hinweg und ohne über seine Pläne zu informieren.
f) er zahlt weiterhin keinerlei Miete noch übernimmt er die Nebenkosten. Das heißt, dass alle Nebenkosten weiterhin komplett von der Rente meines Großvaters beglichen werden.

Da gibt es viel zu tun für mich jetzt.

Geändert von Pollux (06.04.2024 um 11:16 Uhr)
Pollux ist offline  
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