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Bewerbung bei mehreren Betreuungsbehörden?

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Hallo zusammen, ich bin gerade in der Planungsphase vor dem Start meiner Selbständigkeit. ich wohne im Rhein Main Gebiet, sehr ...


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Alt 01.07.2010, 20:54   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.06.2010
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 6
Standard Wie viele Betreuungsbehörden sind sinnvoll?

Hallo zusammen,

ich bin gerade in der Planungsphase vor dem Start meiner Selbständigkeit. ich wohne im Rhein Main Gebiet, sehr verkehrsgünstig und habe sage und schreibe 6 Betreuungsbehörden in 50 km Umkreis. Macht es Sinn alle auf einmal abzuklappern?
Wie viele km seid Ihr so im Monat unterwegs?
Grüße
Statler
Statler ist offline  
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Alt 02.07.2010, 00:53   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo Statler,

ich würde erst einmal mit der am nächsten gelegenen Betreuungsbehörde anfangen und dort nachfragen, ob Bedarf besteht. Du kannst das ja immer noch ausweiten.

Der Zuständigkeitsbereich kann ja im schlimmsten Fall sehr viel weiter als 50 km liegen. Du müsstest also sehr weite Wege zu Deinen Klienten in Kauf nehmen und das nicht ausnahmsweise, sondern ständig. Mit der Pauschalisierung würde ich mir das wirklich gut überlegen.

Ich arbeite für 1 Betreuungsbehörde und 3 Gerichte. Mein weitester Weg zu einer Klientin ist aktuell ca. 16 Km weit, nah an der Grenze zu einer anderen Stadt. Da ich durch den Stadtverkehr muss, bin ich gut 90 Minuten nur für Hin- und Rückfahrt unterwegs. Sofern es sich ergibt, werde ich von der Betreuungstelle vermehrt auf Betreuungen in meiner Nähe angesprochen. Mittlerweile habe ich einige Klienten in meinem Stadtteil wohnen, die kann ich zu Fuss oder mit dem Fahrrad erreichen. Da ich für mehrere Gerichte arbeite, nur eins davon für meinen Stadtteil zuständig ist, ergeben sich bei den anderen weitere Wege.

Im Laufe der Jahre habe ich auch Umzüge in Nachbarstädte gehabt, bei denen ich die Betreuung hätte weiterführen und vielleicht mit neuen ausbauen können. Das habe ich für mich abgelehnt. Ich wollte nicht auf mehreren Hochzeiten tanzen, aber das muss jeder für sich entscheiden. Mir reicht 1 Betreuungsbehörde und 3 Gerichte völlig aus, die Wege halten sich in Grenzen und so ist es überschaubar.

Vielleicht hast Du ja auch schon beim ersten Anlauf Glück und der Rest hat sich erst einmal erledigt.
Tina L. ist offline  
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Alt 02.07.2010, 06:54   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen,

ich kann mich Tina letztendlich auch hier nur anschliessen. Es kommt dazu, dass Betreuungebehörden unterschiedlich arbeiten und auch Betreuungsarbeit völlig unterschiedlich beurteilen bzw. einfordern.
Ich lebe in einer mittleren Stadt, wir haben hier die betreuungsstelle Stadt und die vom Landkreis. Ich arbeite trotzdem nur für die Stadt z.B.
Stell Dich Dich vor, frag den jeweiligen Bedarf ab und schau wo es mit deinen Vorstellungen zusammenpasst. Ich bin auch immer noch der meinung, dass Kontaktpflege das A und O ist. Zu 6 weiteren Betreuungsstellen wüde ich nicht den Kontakt so halten können wie ich ihn brauche damit es meiner Arbeit nützt.

Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 02.07.2010, 08:34   #4
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von Tina L. Beitrag anzeigen
Ich arbeite für 1 Betreuungsbehörde und 3 Gerichte.
Wie geht das denn...?
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 02.07.2010, 09:56   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Zitat:
Wie geht das denn...?
Bei uns ist das so. Es gibt eine Betreuungsbehörde, 1 großes Gericht und 2 kleinere. Ich lebe schließlich in einer Großstadt.
Tina L. ist offline  
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Alt 02.07.2010, 10:00   #6
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von Tina L. Beitrag anzeigen
Bei uns ist das so. Es gibt eine Betreuungsbehörde, 1 großes Gericht und 2 kleinere. Ich lebe schließlich in einer Großstadt.
Faszinierend. Bei uns ist es eher umgekehrt: 1 Gericht, 3 Betreuungsbehörden....
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 02.07.2010, 10:06   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Wow, da finde ich unsere Verteilung aber besser.
Tina L. ist offline  
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Alt 02.07.2010, 12:45   #8
Gehört zum Inventar
 
Benutzerbild von thomzim
 
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 2,345
Standard

Bei mir ist das so:
Es gibt eine Betreuungsbehörde, 1 großes Gericht und 2 kleinere. Ich lebe schließlich in einer Region.
Gruß
thomzim
thomzim ist offline  
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Alt 02.07.2010, 19:54   #9
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard

Hallo,

ich kenne es nur so, dass Betreuungsbehörden bei den Landratsämtern bzw. Landkreisen angesiedelt sind. Diese "beliefern" in der Regel mehrere (also auch die kleineren) Gerichte.
Größere kreisfreie Städte verfügen über eigene Betreuungsbehörden - ausschließlich für den Stadtbezirk. Folglich kann für diese auch immer nur ein (das örtliche) Gericht zuständig sein.

Zur Ausgangsfrage: Sofern ich als Berufsanfänger von einer Betreuungsbehörde nicht gleich großzügig bedacht würde (oder dies zu erwarten ist), würde ich mich bei mehreren Behörden vorstellen - und evt. auch bei den Gerichten selbst.
Schaden kann's zumindest nicht.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 02.07.2010, 21:20   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.11.2009
Ort: Bayern
Beiträge: 65
Standard

Das sind ja himmlische Zustände :-)

Ich wohne auf dem "flachen Land" in Bayern und habe teilweise bis zu 45km einfach zu meinen Betreuten. Zwei befinden sich in Langzeiteinrichtungen 130km weit weg. Da für beide ein vorübergehender Betreuerwechsel für etwa 1-2 Jahre schwer zu verkraften wäre, habe ich auf die Abgabe verzichtet und führe die Betreuungen weiter.

Da ich an der Grenze dreier Regierungsbezirke liege, habe ich nicht nur mit 4 Amtsgerichten und 3 Betreuungsbehörden zu tun, sondern auch mit 3 unterschiedlichen Bezirksverwaltungen ... /ironie on EINFACH HERRLICH /ironie off

Pro Monat fahre ich bei rund 35 Betreuungen und 10 Verfahrenspflegschaften im Durchschnitt 2000km.

lg
Stefan
KruscheStefan ist offline  
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Stichworte
berufsbetreuer, berufsbetreuung, betreuungsbehörde, selbständigkeit


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