Dies ist ein Beitrag zum Thema Dauerauszahlung der Vergütung Quartalsweise im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
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20.02.2023, 14:19 | #41 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,819
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
23.02.2023, 09:45 | #42 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 29.12.2018
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 45
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Herr Deinert, wie heißt das Programm, das die Gerichte nutzen? Ich hatte heute ein Gespräch mit der Rpfl und ich habe darauf hingewiesen, dass die technischen Voraussetzungen wohl in der gesamten Republik vorliegen sollten. Die habe die Rpfl nicht geprüft und verlasse sich auf die Aussagen der Geschäftsstelle.
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23.02.2023, 10:22 | #43 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 30.01.2023
Ort: Sachsen
Beiträge: 35
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Da jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht, wird es in jedem Bundesland auch anders gehandhabt. Und da es sich bei den Dauerfestsetzungen um eine Kann-Vorschrift handelt und keinen Anspruch begründet, wird die Einrichtung der "technischen Voraussetzungen" auch keine Priorität in den Justizverwaltungen haben.
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23.02.2023, 14:12 | #44 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 29.12.2018
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 45
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Das habe ich verstanden, dennoch vielen Dank für den Hinweis. Da es sich um eine Entscheidung handelt, bei der Ermessen ausgeübt werden muss, kann der Antrag nicht einfach abgelehnt werden. Sofern sich das Gericht nicht einmal technisch abgesichert hat, ob diese Vergütungen möglich sind, stellt sich für mich hier die Frage, ob die Entscheidung einfach so getroffen oder ob eben das notwendige Ermessen ausgeübt worden ist.
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24.02.2023, 12:05 | #45 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,288
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Das ist eben keine Ermessensentscheidung, das Gericht muss die Dauerauszahlung anordnen, wenn kein Sachgrund entgegensteht, wie z.B. unklare Einstufung des Betreuers oder ein Betroffener, der an der Vermögensgrenze liegt...
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24.02.2023, 18:37 | #46 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,819
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Nein, die Dauerauszahlung ist eine Kann-Regelung (§ 292 Abs. 2 FamFG). Also sind begründete Ablehnungen möglich. Fehlende Softwareautomatik ist aber m.E. kein Grund, es gibt ja schließlich die gute alte Wiedervorlage.
Die Software in NRW heißt Epos, die in Hamburg, die das wohl auch kann, Herakles. MeckPomm müsste auch was haben, da das bis vor einigen Jahren (vor der Untersagung durch den BGH) landesweit praktiziert wurde - und wohl auch in einigen Ecken in Bayern. Und die Dame von Epos meinte, eigentlich müssten die Softwaren aller Länder das beherrschen, weil die Justiz auch andere Dauerauszahlungen, zB für Mieten, hat. Also könnte es auch sein, dass die Ausflüchte nur vorgeschoben sind - und die Funktion vielleicht etwas versteckt ist.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (24.02.2023 um 19:24 Uhr) |
26.02.2023, 09:56 | #47 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,288
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Ich kann nicht für alle Bundesländer sprechen, aber Mieten (=Beschaffung) können durchaus in einer völlig anderen Abteilung mit einer völlig anderen Software laufen als FamFG Sachen.
Aber letztendlich kann dem Betreuer egal sein, ob das Geld automatisch kommt oder die Akte alle 3 Monate beim Anweisungsbefugten liegt... |
26.02.2023, 18:37 | #48 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
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Ich beantrage meine Vergütung immer pro Quartal.
Ab dem 01.01.23 habe ich jedem fälligen Antrag einen für die Dauervergütung beigefügt und nun trudeln die Beschlüsse dazu ein. Bisher erfolgten die Genehmigungen zur Dauervergütung je für 12 Monate. Läuft… |
02.03.2023, 21:14 | #49 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 29.12.2018
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 45
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Die Rpfl haben nicht geprüft,ob es technisch möglich ist. Das wurde mir mitgeteilt. Sie berufen sich lediglich darauf, dass es keine Zeitersparnis sei. Nun werden mir zu allen Anträgen abweisende Beschlüsse erstellt. Und es wurde mir bereits erläutert, dass das LG meine Beschwerden sowieso abweisen wird. Den Argumenten konnte ich nicht folgen. Bei einem weiteren AG wurde der Antrag mit einem Satz abgelehnt: es ist nicht beabsichtigt, über den Antrag zu entscheiden. Auch da habe ich um einen Beschluss gebeten. Mal schauen....
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22.05.2023, 12:30 | #50 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 29.12.2018
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 45
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Es werden zu den Anträgen auf Dauervergütung, trotz mehrfacher Anfragen, keine Beschlüsse erstellt. Zunächst war ich da nicht so betroffen. Jedoch gehen die Rpfl nun dazu über, die laufenden Vergütungsanträge nicht mehr zu bearbeiten, bis man den Antrag auf Dauervergütung zurückgenommen hat 🤔. Das heißt, auf beiden Wegen kein Geld und das Gericht hat es in der Hand. Hat jemand eine Idee?
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